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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkaufsbedingungen Ampexa 360 AG

  1. Vertragsabschluss
    Bei Bestellungsaufgabe gelten die vorliegenden allg. Verkaufsbedingungen als angenommen. Änderungen irgendeiner der vorliegenden Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Offerten
    2.1. Offerten verstehen sich grundsätzlich freibleibend (siehe Pkt. 3) und sind für Nachbestellungen unverbindlich.
    2.2. Rücktritt von einem mit uns eingegangenen Vertrag (Kauf, Werkvertrag) ist grundsätzlich nur möglich, wenn die uns bis zum Rücktrittszeitpunkt entstandenen Kosten in voller Höhe übernommen werden.
  3. Gültigkeit von Preisen/Preislisten/Preisstellung
    3.1. Sämtliche Preise sind Tagespreise oder Monatspreise, die jederzeit ohne vorherige Anzeige dem Markt (Rohstoffe Granulat usw.) angepasst werden können und verstehen sich ohne MWSt.
    3.2. Weil Wechselkurse, Rohstoffpreise täglich ändern können, sind Preisangaben auf Preislisten unverbindlich (OR Art. 7).
    3.3. Die Preise verstehen sich unfranko ab Lager  Wallisellen
  4. Transport-Risiko
    Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers (OR Art. 185). Verluste oder Beschädigungen sind sofort dem Frachtführer zu melden.
  5. Zahlungsbedingungen
    Alle Rechnungen sind zahlbar 30 Tage netto.
  6.  Mengenabweichungen / tech. Abweichungen
    6.1. Wir behalten uns vor, bei Mengenabweichungen (plus/minus) 10% anzuliefern.
    6.2. Rohstoff- oder fertigungsbedingte Abweichungen im Durchmesser, Gewicht, Farbe oder Aufbau bleiben innerhalb der zulässigen Toleranz vorbehalten und verpflichten uns nicht zur Warenrücknahme.
  7. Rücknahme von Verpackungen
    7.1. Normale Verbrauchsverpackungsarten wie Papier, Karton, Folien, Chips u.ä.m. werden von uns nicht zurückgenommen.
    7.2. Mehrwegverpackungen wie Paletten, Palettrahmen etc. stellen wir leihweise zur Verfügung. Bei Nicht-Erhalt innert 6 Monaten ab Lieferung oder bei Rückerhalt in schlechtem Zustand, werden Mehrwegverpackungen in Rechnung gestellt. WICHTIG: Die Rücksendung von Mehrwegverpackungen an uns erfolgt für den Besteller nur dann kostenlos, wenn unsere eigenen Fahrzeuge oder jene von unseren Partnern beauftragt werden.
  8. 8 Rücknahme von Waren (Warenretouren) / Reklamationen
    8.1. Von uns falsch angelieferte Ware wird frachtfrei (franko) ersetzt. Reklamationsfrist: spätestens 5 Arbeitstage nach erfolgter Lieferung.
    8.2. Restmengen werden prinzipiell nicht zurückgenommen (OR Art. 184, 211).
    8.3. Vom Besteller falsch bestellte Waren z.B. Farbe, Art, Menge, usw. werden in jedem Fall nur nach vorheriger Absprache (Einverständnis) mit uns zurückgenommen. Je nach Zustand der Ware resp. je nach Handling-Kosten erfolgt für unsere Umtriebe ein Gutschrifts-Abschlag von 20% - 100%. Die Rücktransportkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Generell gilt: 5 Arbeitstage nach erfolgter Lieferung nehmen wir keine diesbezügliche Ware zurück (kein Rückgaberecht).
    8.4. Ausnahmslos keine Gutschrift erfolgt, wenn:
    - das Material nicht weiterverkauft werden kann
    - sich das Material in schlechtem, schmutzigem Zustand befindet
    - das Material nicht bei uns gekauft wurde
    - der Materialwert kleiner als CHF 100.- beträgt
    - die Ware nicht in unserem offiziellen Verkaufsprogramm figuriert
    - die Ware ohne Dokument zurückgesandt wurde (ohne Rechnungs- oder Lieferscheinkopie)
    - sich die Ware nicht mehr in Originalverpackung/Originalaufmachung befindet
  9. Ansprüche aus Gewährleistung / Produktehaftpflicht etc .
    Gemäss OR Art. 201 hat der Käufer/Besteller vor Weiterverarbeitung der Ware diese auf deren Beschaffenheit zu prüfen. Für Folgeschäden aus mangelhafter Lieferung lehnen wir daher jegliche Ansprüche ab, es sei denn, die Beschaffenheit leide unter Mängeln, die auch bei üblicher Prüfung nicht erkennbar waren. Auf berechtigte Ansprüche seitens des Käufers/Bestellers können wir aus versicherungstechnischen Gründen nur dann Bezug nehmen, wenn vom Käufer/Besteller folgendes vorliegt: schriftlicher Rapport mit exaktem Sachverhalt, Muster der beanstandeten Ware, Fotos, Videos o.ä.
  10. Bestellverantwortung
    Für die Abklärung der Eignung bzw. des Anwendungsbereiches eines Produktes für den konkreten, jeweiligen Verwendungsfall ist der Käufer / Besteller verantwortlich. Als mögliche Hilfsmittel können unsere technischen Datenblätter oder die detaillierten Produkteinformationen dienen.
  11. Kostentragung aus Teillieferungen / Nachlieferungen
    11.1. Sind Teillieferungen / Nachlieferungen aus Gründen entstanden die wir zu verantworten haben, erfolgen die besagten Lieferungen franko (kostenfrei).
    11.2. Andernfalls trägt der Käufer / Besteller die daraus entstehenden Fracht-Verpackungskosten.
  12. Lieferfristen
    Für die jeweils angegebene Lieferfrist gelten alle Vorbehalte, die sich aus unvorsehbaren Hindernissen sowohl im eigenen Betrieb als auch in denen der Zulieferanten ergeben können (Maschinenausfälle, Streiks, Trsp.-Unfälle, Zollabwicklungen etc.). Sofern vom Käufer/Besteller nicht anders auf der Bestellung vermerkt, nehmen wir an, dass der Käufer/Besteller auf nachträgliche Lieferungen nicht verzichtet.
  13. Gerichtsstand Frauenfeld Thurgau

Version 1.1, vom 22.01.2024